Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung
Standesamt
Samtgemeinde Tarmstedt
Hepstedter Straße 9
27412 Tarmstedt
Ansprechpartner: Frau Grabau
Telefon: 04283 8937918
Telefax: 04283 8937908
Email: grabau@tarmstedt.de
Etage: EG
Zimmer: 18

Die Anerkennung der Vaterschaft kann schon vor Geburt des Kindes anerkannt werden, da dann der Vater gleich bei Geburt des Kindes in die Urkunde eingetragen wird. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Daher ist es sinnvoll, wenn beide Elternteile gemeinsam beim Standesamt vorsprechen. Eine evtl. Sorgeerklärung wird vor dem Jugendamt des Landkreises abgegeben. Es fallen bei der Vaterschaftsanerkennung keine Gebühren an. Mitzubringende Unterlagen/Dokumente sind: Geburtsurkunden der Eltern, Personalausweis oder Reisepass.

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