Eheschließungen

Eheschließungen
Standesamt
Samtgemeinde Tarmstedt
Hepstedter Straße 9
27412 Tarmstedt
Ansprechpartner: Birgit Grabau
Telefon: 04283 8937918
Telefax: 04283 8937909
Email: standesamt@tarmstedt.de
Etage: EG
Zimmer: 18

Für die Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich der Standesbeamte zuständig, in dessen Bereich einer der Anmeldenden seinen Wohnsitz hat. Bevor die Ehe geschlossen werden kann, hat der Standesbeamte zu prüfen, ob zwischen den Anmeldenden Ehehindernisse bestehen. Dazu dient die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot). Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Falls einer verhindert ist, kann er dem anderen Partner eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilen. Je nach Familienstand sind unterschiedliche Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen. Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben. Die Möglichkeit, einen oder zwei Trauzeugen mitzubringen besteht aber weiterhin. Trauzeugen müssen volljährig sein. Sie dürfen mit dem Brautpaar in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis stehen. Sie müssen sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Die Eheschließung selbst erfolgt nach eingehender Prüfung der Ehefähigkeit und nach vorheriger Terminabsprache. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig unter der o.a. Telefonnummer, welche Unterlagen für die Eheanmeldung vorgelegt werden müssen. Die Verwaltungsgebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit betragen 50,00 Euro, für die Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 50,00 Euro zuzüglich je ausländisches Recht 40 Euro. Für die Eheurkunde fällt ein Gebühr von 15,00 Euro an, sowie Stammbücher zwischen 10,00 Euro und 35,00 Euro (wenn gewünscht). 

Termine bezüglich Samstagstrauungen für 2024 finden Sie hier!

 

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